Die schwierigste Frage meines Berufslebens: ein AfD-Verbot einleiten?

Sag`s doch einfach

Martin Becher, Leiter der "Fachstelle Demokratie und gesellschaftliches Miteinander" der Evang. Luth.-Kirche in Bayern im Kneipengespräch

Seit den ersten Einstufungen als Beobachtungsfall seitens der Verfassungsschutzbehörden einzelner Bundesländer und des Bundes wird über ein Parteiverbotsverfahren der "Alternative für Deutschland" (AfD) diskutiert. Seit 1949 wurden in Deutschland nur zwei Parteien verboten - SRP (1952) und KPD (1956). Die Hürden für ein Parteienverbot sind bewusst sehr hoch. Mehrere Verbotsverfahren, insbesondere gegen die NPD (2003, 2017), scheiterten wegen Verfahrungshindernissen oder wegen fehlender "realer Durchsetzungskraft" trotz festgestellter Verfassungsfeindlichkeit. Welche Gründe sprechen für, welche gegen ein Verbotsverfahren bzw. gegen ein Verbot der AfD? Wie verhält sich unsere Kirche in dieser Frage und mit welcher Motivation führte sie die Kampagne "Unser starkes Kreuz für Demokratie" im Vorfeld der Kommunalwahl durch?

In der gemütlichen Atmosphäre einer Gaststätte wollen wir uns dieser heiklen Frage stellen und offen darüber streiten. Alle sind herzlich zur Diskussion eingeladen.

Termin
Di 24.03.2026, 19.30 Uhr
Ort
Manns Bräu, (Nebenzimmer), Friedrichstraße 23, 95444 Bayreuth
Es referiert
Martin Becher
Diplom-Pädagoge | Diplom-Politologe | Leiter der Fachstelle Demokratie und gesellschaftliches Miteinander in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Mitveranstalter

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB)

Anmeldung
Preise
Eintritt frei, Spenden erwünscht
lachender Mann im Profil Martin Becher © bagkr.de